Säule 2 „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“
Die deutsch-deutsche Wiedervereinigung war ein umwälzender Prozess, der auf politischer, gesellschaftlicher, sozial- und wirtschaftlicher Ebene wirkte – und bis heute Auswirkungen hat. Neben der Freude über die „Friedliche Revolution“ 1989, löste die anschließende Phase der Transformation bei vielen Menschen der ehemaligen DDR oftmals tiefe Verunsicherungen aus, forcierte biografische Umbrüche und verlangte teils enorme Anpassungsleistungen.
Im Rahmen des Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) wollen wir uns dieser komplexen Phase der Zeitgeschichte aus Perspektive der ländlichen, strukturschwachen Regionen nähern: Insbesondere auf regionaler Ebene bietet die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen und lokalen Konfliktlinien Möglichkeiten, über Generationsgrenzen hinweg, Menschen miteinander in den Dialog zu bringen, um Leerstellen, Herausforderungen und Chancen auch für aktuelle Diskurse zum Demokratieverständnis zu bearbeiten.
Bildungsträger sind somit eingeladen, kooperativ mit lokalen Partnern (z.B. Vereinen, Geschichtswerkstätten, Netzwerke von zivilgesellschaftlichen Akteuren, kommunale Partner, Unternehmen) anhand von konkreten Themenschwerpunkten die Lokalgeschichte zur deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformationsphase der 1990er Jahre bis heute zu erforschen und Veränderungserfahrungen mittels historisch-politischer Bildungsansätze zu bearbeiten. In einem zweiten Schritt, sollen insbesondere Fragen zum heutigen Verständnis von gelebter Praxis demokratischer Kultur vor Ort in den Fokus gerückt werden: Wie wollen und können wir heute demokratische Beteiligung und Mitgestaltung leben? Wie kann eine konstruktive Dialog- und Debattenkultur vor Ort gestärkt werden? Wie kann eine lebendige demokratische Kultur unsere Region zukunftsfähig machen? Wie kann Vertrauen in die demokratischen Institutionen erhalten bzw. erneuert werden?
Mit der geteilten Expertise des Bildungsträgers und der Partner/Menschen vor Ort werden niedrigschwellige und übertragbare Ansätze zum Geschichtslernen sowie der Stärkung der Konflikt- und Dialogfähigkeit, der Beteiligung und des demokratischen Miteinanders entwickelt und erprobt. Insbesondere vom Strukturwandel betroffene Regionen in Ost und West oder Orte mit einer tradierten Städtepartnerschaft in Ost- und Westdeutschland eignen sich als Partner vor Ort. Im Jahr 2029 – zum Ende der fünfjährigen Förderphase von „Zusammenhalt durch Teilhabe“ – jährt sich die Friedliche Revolution zum 40. Mal. Anlässlich dieses Jubiläums sollen Projektergebnisse öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden.
Zielstellungen
Die Projekte sollen entlang ihrer individuellen Zielstellungen einen langfristigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kultur in ländlichen oder strukturschwachen Regionen und der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort leisten sowie zu einem besseren Verständnis der gemeinsamen Transformationsgeschichte beitragen:
- Menschen im lokalen Gemeinwesen verfügen über ein differenziertes Bild der Geschichte der deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformation.
- Menschen im lokalen Gemeinwesen haben ihr Geschichts- und Demokratieverständnis ausgehend von der Geschichte der deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformation reflektiert.
- Menschen im lokalen Gemeinwesen finden über die Auseinandersetzung mit der Geschichte der deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformation Impulse für die demokratische Mitgestaltung der
Gesellschaft.
- Akteur/-innen vor Ort sind der Lage demokratischen Diskurse zu gestalten.
- Bildungsträger verfügen über innovative, übertragbare und niedrigschwellige Ansätze zum Geschichtslernen und der Stärkung des Demokratieverständnisses in ländlichen oder strukturschwachen Räumen
- Bildungsträger transferieren ihre Projekterfahrungen und Ergebnisse in die Fachdebatte
Welche Ideen fördern wir (beispielhaft)?
• Methodisch angeleitete Erforschung der Lokalgeschichte zur deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformationsphase
• Beteiligungs- Begegnungs- sowie- Austausch und Dialogformate, um die Auseinandersetzung mit dem Geschichts- und Demokratieverständnis heute zu stärken
• niedrigschwellige politische Bildungsangebote, die durch Zugänge über die Lokalgeschichte zur deutschen Teilung, Wiedervereinigung und Transformation zu einer Reflektion des Geschichts- und Demodemokratieverständnisses ermuntern
• Aufbereitung der erprobten Erfahrungen, Formate und Materialien zur Distribution
Was wir nicht fördern:
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen
• Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
• Maßnahmen, die im Rahmen anderer Programme und institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden oder wurden
• Maßnahmen, die in ihren Zielen überwiegend Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sind (z.B. Jugendsozialarbeit, Jugendfreizeitmaßnahmen)
Mögliche Maßnahmen:
• Stakeholder Mapping des Sozialraums
• Beteiligungsorientierte Quellen/Archivrecherche
• Ist-Analyse/Soll-Beschreibung hinsichtlich der historisch-politischen Bildung und Demokratiestärkung vor Ort
• Maßnahmen zur historisch-politischer Bildung und Demokratiestärkung im Gemeinwesen vor Ort
• Qualifizierungen von vor Ort Akteur/-innen
• Netzwerkaufbau zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, Wissenstransfers und der gemeinsamen Umsetzung von demokratiestärkenden Maßnahmen in der Region
• Erarbeitung/ Produktion von niedrigschwelligen Materialien der Erwachsenenbildung und zur Verfügung stellen, u.a. im ZdT- Ideenfinder
Projektphasen
Die ausgewählten Förderprojekte starten ihre Förderlaufzeit zunächst mit einer Feinjustierung ihres Vorhabens. Dabei werden das Projektanliegen und Projektziele qualitätssichernd geschärft, Maßnahmenstrategien festgehalten und Erfolgsindikatoren entwickelt. Belgeitet wird diese Phase durch ein Angebot zur fachlichen Beratung sowie durch qualifizierende Workshops. Nach der Umsetzungsphase soll am Ende der Förderlaufzeit in einer Transfer- und Abschlussphase die Ergebnisse der Arbeit in den Förderprojekten ausgewertet, aufbereitet, ausgetauscht und in die Fachöffentlichkeit kommuniziert werden.
Im Rahmen von Konzept- und Praxiswerkstätten werden die ausgewählten Förderprojekte bei der Feinkonzeptionierung ihrer Projektziele begleitet. Zudem sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, an Erhebungen der Programmevaluation sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt in Programmsäule 2 sind Bildungsträger, welche bereits Zugänge in ländliche oder strukturschwache Räume etablieren konnten. Zudem sollten bei Antragstellung bereits erste Bedarfe von Partnern vor Ort in den Projektregionen/der Zielgruppe bekannt sein. Die beteiligten Partnerorte sollten grundsätzlich maximal 50.000 Einwohner/-innen haben.
Förderhöhe und Laufzeit
Wir fördern Modellprojekte mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2029. Frühestmöglicher Projektstart ist der 01.04.2025. Sie können maximal 200.000 Euro pro Förderjahr beantragen. Eine Kofinanzierung wird von mindestens 20 % benötigt.
Fristen
Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September 2024 bei der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ einreichen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Antragsberatung.
Grundlage der Förderung ist die aktuell geltende „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“ (vom 16. Mai 2024, In-Kraft-Treten zum 01. Januar 2025).
Auf einen Blick: Programmsäule 2
Fördervolumen:
- max. 200.000 Euro pro Jahr
Kofinanzierung:
- 20 %
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Personal- und Sachkosten
Maximale Projektlaufzeit:
- 01.04.2025 – 31.12.2029
Frühestmöglicher Projektstart:
- 01.04.2025
Frist Antragseinreichung:
- 30.09. 2024
Schritte zur Modellprojekteförderung
1.) Sie haben eine Idee und möchten von uns beraten werden? Schreiben Sie uns gern an: regiestelle@bpb.de
2.) Sie wollen einen Antrag stellen: Benutzen Sie bitte dafür ausschließlich unser Formular auf unserer Internetseite. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden.
3.) Einreichung per E-Mail: Der unterschriebene Antrag kann dann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-Mail an zdt-antrag@bpb.de gesendet werden. Dabei sollte der Anhang die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten ! Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung.
4.) Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich sowie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.
5.) Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
6.) Jetzt sind Sie am Ball: Ihr Projekt wird durchgeführt.
7.) Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht an die bpb geschickt werden.
Hier finden Sie alle nötigen Unterlagen: