Programm für demokratisches Handeln und gegen Extremismus

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten


Antragsrunde
Neue Antragsrunde

„Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat das Ziel, in ländlichen oder strukturschwachen Räumen die demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen und das vielfältige gesellschaftliche Miteinander vor Ort zu stärken. Dabei soll auch Diskriminierungen und Extremismus entgegengewirkt werden.


An der Aufgabe der Stärkung und Weiterentwicklung einer demokratischen Kultur wirken eine Vielzahl gesellschaftlicher Akteure auf unterschiedlichen Ebenen mit – etwa mit sozialräumlichen oder organisationsbezogenen Ansätzen. Die ländlichen oder strukturschwachen Räume sind besonders gefordert, weil sie von Strukturwandel, De-Industrialisierung, Entleerung von Landstrichen, Abwanderung insbesondere von jungen Menschen und Armut oft besonders betroffen sind. Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere Verbände und Vereine: nach innen, indem sie etwa ihre Strukturen teilhabe- und beteiligungsorientiert weiterentwickeln, aber auch über die eigenen Grenzen hinaus, da Verbände und Vereine, gerade in ländlichen, strukturschwachen Räumen eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen haben.
Die geförderten Verbände und Vereine sollen somit einen aktiven Beitrag zur Stärkung eines demokratischen und vielfältigen Miteinanders leisten, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen entgegentreten und die Weichen dafür stellen, dass sich Menschen unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, sozialem Status oder Lebensentwurf in Vereinen engagieren können.

Zur Programmstrategie gehören aktuell folgende Fördersäulen:

Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken "
Die Antragsfrist endete am 31.8.2024


Säule 2: „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“
Die Antragsfrist endete am 30.9.2024



Hier finden Sie die ZdT Richtlinie 2025 - 2030, gültig für den Projektförderzeitraum 2025 -2029

  • ZdT Richtlinie 2025 - 2030