Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken "
Vereine und Verbände sind gesellschaftliche Stützen und können über ihre lokalen und regionalen Untergliederungen zur Gestaltung einer lebendigen demokratischen Gemeinwesenkultur beitragen.
Die geförderten Projekte in Programmsäule 1 sollen deshalb in den regionalen und lokalen Untergliederungen der geförderten Landesstrukturen wirken. Für und mit diese(n) Vor Ort Strukturen sollen Angebote entwickelt werden, die zu einem demokratischen, diskriminierungssensiblen und vielfältigen Miteinander im Verein und darüber hinaus beitragen. Wichtige Akteure in ländlichen oder strukturschwachen Regionen sollen für die Mitarbeit gewonnen und bei der Umsetzung konkreter Vorhaben unterstützt werden.
Die antragstellenden Vereine und Verbände zeichnen sich dadurch aus, dass sie über gute Zugänge in den ländlichen oder strukturschwachen Raum verfügen, z. B. durch Untergliederungen, Mitgliedsvereine oder weitere Netzwerke. Im Rahmen der Projektbeantragung muss nachvollziehbar beschrieben werden, welche lokalen Fragestellungen bearbeitet werden sollen, wie die Zusammenarbeit mit den lokalen Strukturen geplant ist und welche Veränderungen durch das Projekt erzielt werden soll. Zusammen mit ihren lokalen Untergliederungen arbeiten die geförderten Projekte in folgenden Handlungsfeldern:
a) Schaffung von Teilhabe und Partizipationsmöglichkeiten in Vereinen und Verbänden;
b) Verankerung von Handlungsoptionen im Umgang mit Rechtsextremismus und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den eigenen Strukturen;
c) Sichtbarmachung und Stärkung von Vielfalt in Vereinen und Verbänden.
Zielstellungen
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) verfolgt mit Programmsäule 1
folgendes Leitziel:
Vereine und Verbände sind als demokratische, vielfältige Akteure vor Ort sichtbar.
Durch die geförderten Projekte sollen
• Schlüsselakteure in Vereinen und Verbänden im ländlichen oder strukturschwachen Raum befähigt werden, das Vereinsleben demokratisch, partizipativ und vielfältig zu gestalten;
• Vereinsmitglieder vor Ort in der Lage sein, sich sichtbar für demokratische Vereinskultur und praxis und gegen Diskriminierung zu engagieren;
• Vereinsmitglieder vor Ort wissen, wie sich ihre Organisation hinsichtlich Diskriminierung und Extremismus positioniert und wie sie mit solchen Erscheinungsweisen umgeht;
• Vereine und Verbände vor Ort mit ihrem Engagement gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für ein demokratisches und vielfältiges Miteinander wahrgenommen werden.
Die antragstellenden Organisationen unterstützen ihre lokalen und regionalen Untergliederungen durch fachliche Begleitung und Beratung, gezielte (Bildung)Angebote und Materialien
(z. B. Mustersatzungen, Leitbilder u. Ä.). Sie treten Demokratiefeindlichkeit und Diskriminierung aktiv und sichtbar entgegen.
Mögliche Maßnahmen(beispielhaft)
• Qualifizierungsreihen, Bildungsveranstaltungen, Fortbildungen u. Ä. im ZdT Themenfeld
• Beratende Begleitung von Mitglieder und Untergliederungsstrukturen
• Maßnahmen im Kontext von Beteiligungsverfahren und Beteiligungsprozessen
• Maßnahmen zur demokratische Organisationsentwicklung
• Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung/zum interkulturellen Lernen in Vereinen und Verbänden
• Materialentwicklung
• Maßnahmen im Sinne von Begegnung, Dialog, Meinungsvielfalt und Perspektivwechsel
• Maßnahmen zur Stärkung von Problembewusstsein: Haltung zu demokratiefeindlichen
Einstellungen und Handlungen
• Maßnahmen zur Stärkung von Konfliktbearbeitung/Konfliktmanagement im Programmkontext
• Handlungsansätze im Umgang mit antidemokratischen Vorfällen/Konfliktsituationen
• Maßnahmen zur Stärkung einer demokratischen Kommunikations und Diskussionskultur
(trennende vs. verbindende Kommunikation, achtsame Kommunikation)
• Maßnahmen zur Aktivierung positiver Gruppendynamiken in Organisationen im Programmkontext
Was wir nicht fördern
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen
• Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
• Maßnahmen, die im Rahmen anderer Programme und institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden oder wurden
• Maßnahmen, die in ihren Zielen überwiegend Aufgabe der Kinder und Jugendhilfe sind (z. B. Jugendsozialarbeit, Jugendfreizeitmaßnahmen)
Projektphasen
Die ausgewählten Förderprojekte starten ihre Förderlaufzeit zunächst mit einer Feinjustierung ihres Vorhabens. Dabei werden das Projektanliegen und Projektziele qualitätssichernd geschärft, Maßnahmenstrategien festgehalten und Erfolgsindikatoren entwickelt. Belgeitet wird diese Phase durch ein Angebot zur fachlichen Beratung sowie durch qualifizierende Workshops. Nach der Umsetzungsphase soll am Ende der Förderlaufzeit in einer Transfer und Abschlussphase die Ergebnisse der Arbeit in den Förderprojekten ausgewertet, aufbereitet, ausgetauscht und in die Fachöffentlichkeit kommuniziert werden. Im Rahmen von Konzept und Praxiswerkstätten werden die ausgewählten Förderprojekte bei der Feinkonzeptionierung ihrer Projektziele begleitet. Zudem sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, an Erhebungen der Programmevaluation sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt in Programmsäule 1 sind landesweit oder überregional tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland, die über lokale Strukturen/Untergliederungen in
ländlichen oder strukturschwachen Regionen verfügen. Wegen des Fokus auf den ländlichen
Raum sind Vereine oder Verbände aus den Stadtstaaten nicht antragsberechtigt.
Förderhöhe und Laufzeit
Wir fördern Modellprojekte mit einer maximalen Laufzeit von insgesamt 5 Jahren bis zum
31.12.2029. Frühestmöglicher Projektstart ist der 01.01.2025. Sie können maximal 170.000
Euro pro Förderjahr beantragen. Eine Kofinanzierung von mindestens 20 % wird benötigt.
Fristen
Sie können Ihren Antrag bis zum 31. August 2024 bei der Regiestelle des Bundesprogramms
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ einreichen.
Grundlage der Förderung ist die aktuell geltende „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“ (vom 16. Mai 2024, InKraftTreten zum 01. Januar 2025).
Auf einen Blick: Programmsäule1
- Fördervolumen: 170.000 Euro / Jahr
- Kofinanzierung: 20%
- Zuwendungsfähige Ausgaben Personal und Sachausgaben
- Maximale Projektlaufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2029
- Frühestmöglicher Projektstart: 01.01.2025
- Frist Antragseinreichung: 31.08.2024
Schritte zur Modellprojekteförderung:
1. Sie haben eine Idee und möchten von uns beraten werden? Schreiben Sie uns gern an:
regiestelle@bpb.de
2. Sie wollen einen Antrag stellen: Benutzen Sie bitte dafür ausschließlich unser Formular,
das Sie auf der Internetseite finden. Das pdf Dokument muss ausgedruckt und von den
vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden
3. Einreichung per EMail: Der unterschriebene Antrag kann dann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-mail an zdt-antrag@bpb.de gesendet werden. Dabei sollte der Anhang die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten ! Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung.
4. Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich sowie auch nach zu wendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.
5. Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
6. Jetzt sind Sie am Ball: Ihr Projekt wird durchgeführt.
7. Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht, an die bpb geschickt werden.
Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen: