Die Beratungsfälle der Demokratieberater/-innen: Themen, Durchführung und Ergebnisse
Insgesamt wurden 1181 Beratungsfälle gemeldet, die in den Programmbereich fallen. Bei den programmrelevanten Beratungsfällen handelt es sich um Fälle, die einerseits in Bezug zu Rechtsextremismus, Diskriminierung bzw. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stehen oder zu einer Stärkung und Verbesserung von Teilhabemöglichkeiten im Verein führen sollen.Beratungsfälle
Zu programmrelevanten Beratungsfällen zählen beispielsweise:
- die Begleitung eines Partizipations- oder Veränderungsprozesses in der Organisation
- die Beratung bei der Planung und Umsetzung von Bildungsveranstaltungen
- die Beratung Betroffener bei feindseligen Äußerungen oder Diskriminierungen
- die Vermittlung oder Beratung bei Alltagskonflikten im Verein
- die Beratung von Vereinsmitgliedern in Bezug auf organisierte Formen des Rechtsextremismus
Im Einzelnen ist die Abgrenzung schwierig. So ist z.B. die ‚Beratung bei der Planung und Umsetzung von Bildungsveranstaltungen‘ ein Beratungsfall, nicht aber die Veranstaltungsumsetzung an sich. Auch ist die Abgrenzung bei einer Beratung von Alltagskonflikten schwierig. Wenn sich ein Konflikt im Verein abspielt, ist er ein Beratungsfall. Handelt es sich um Konflikte, die an einem anderen Ort in der Gemeinde angesiedelt sind, dann kann eine Verweisberatung durchgeführt werden. Es kann auch vorkommen, dass Menschen nach Hilfe suchen, die z.B. mit psychischen Problemen kämpfen oder häusliche Gewalt erlebt haben. Auch in solchen Fällen können die Menschen durch eine Verweisberatung an psychosoziale Beratungsstellen unterstützt werden.
Exkurs: Was ist eigentlich gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)?
Eine kurze Übersicht von Beate Küpper und Andreas Zick gibt es hier.
Themen in der Beratung
In der nebenstehenden Übersicht sind die Beratungsthemen aufgeführt, die durch die Demokratieberater/-innen an proval weitergegeben wurden. Gut angenommen wurde zum Beispiel das Beratungsangebot hinsichtlich der ‚Begleitung eines Partizipations- oder Veränderungsprozesses‘ (399). Auch die Beratung bei ‚fremdenfeindlichen oder rassistischen Äußerungen oder Diskriminierung durch die extreme Rechte‘ (254) wurde verhältnismäßig oft wahrgenommen.
Besonders interessant ist, dass bei den Projekten, die bereits vor der neuen Förderperiode Teil des Programms waren, mehr Beratungen im Bereich ‚fremdenfeindliche oder rassistische Äußerungen oder Diskriminierung‘ stattfanden, als in den neuen Projekten (alte Projekte: 23%; neue Projekte: 15,2 %).
In den Projekten, die erst seit der letzten Förderperiode dabei sind, galten die Beratungen stärker den Bereichen des Strukturaufbaus. So z.B. der Beratung bei der Planung und Umsetzung von Bildungsveranstaltungen (alte Projekte: 6,3 %; neue Projekte: 13,6 %). Auch die Begleitung eines Partizipations- oder Veränderungsprozesses liegt bei den neuen Projekten etwas höher als bei den Alten – was aber kaum ins Gewicht fällt. (alte Projekte: 33,6 %; neue Projekte: 36,6 %).
Erfolg der Beratung: Wie zufriedenstellend waren die Egebnisse der Beratung?
Die Anzahl der Beratungsfälle sagt wenig darüber aus, wie zufriedenstellen der Ausgang der Beratung an sich war. Einige Beratungsthemen sind weitaus schwieriger zu händeln als andere. Deswegen ist in dieser Grafik zu sehen, wann ein, nach Meinung der Demokratieberater/-innen, gutes, zufriedenstellendes Ergebnis oder kein Ergebnis. Unter die Rubrik ‚kein Ergebnis‘ fallen jedoch auch die Fälle, welche noch nicht abgeschlossen sind oder hierzu in der Dokumentation keine Angaben gemacht wurden.
Die ‚allgemeine Unterstützung bei der Vernetzung‘ und die Begleitung bei ‚Alltagskonflikten‘ oder bei der ‚Planung und Umsetzung von Bildungsveranstaltungen‘ wird als gut oder zufriedenstellend gewertet. So sind z.B. die Beratungen der ‚Allgemeinen Unterstützung bei der Vernetzung‘ in 91% der Fälle mind. zufriedenstellend verlaufen. Anders sieht es bei Formen von Diskriminierung, die in den Bereich Rassismus fallen oder dem Entgegenwirken von organisierten Formen des Rechtsextremismus aus. Hier verläuft eine Beratung oft schwieriger, sodass es seltener zu einem zufriedenstellenden Ergebnis in den Beratungen kommt.
Wer führt die Beratungen durch?
Die Beratungen werden größtenteils von Hauptamtlichen durchgeführt (56%) oder in einem Tandem mit Hauptamtlichen (14%). Ganz allein durch Ehrenamtliche werden 22% der Beratungen durchgeführt. In einigen Fällen wird auch eine externe Beratung in Anspruch genommen (7%). So z.B. bei der Verweisberatung. Gerade in den neuen Projekten beraten weniger Ehrenamtliche als in den alten Projekten. Öfter als in den alten Projekten wird auf eine externe Beratung gesetzt.
Kurz-, Verweis-, Prozessberatung
Es wurden in der Förderdauer insgesamt 668 Kurzberatungen durchgeführt. Das heißt, dass es maximal drei Beratungstermine gab. In der Prozessberatung wurden 417 Fälle bearbeitet. Eine Prozessberatung umfasst mehr als drei Termine und ist von der Anzahl der Beratungstermine nach oben hin zeitlich offen. Verweisberatungen fanden insgesamt 65 Mal statt. Hierbei kommt es zu einem Erstgespräch, bei dem das Problem oder die Situation des Betroffenen beleuchtet wird. Die weiteren Beratungen werden dann von externen Berater/-innen durchgeführt.
Obwohl es viele Fälle gab, die an externe Berater/-innen hätten verwiesen werden können, wurde dies in der Förderperiode nur selten wahrgenommen. Die Demokratieberater/-innen können z.B. an Beratungsstellen verweisen, wenn es zum Beispiel um häusliche Gewalt geht oder ein Konfliktfall in der Schule oder Nachbarschaft besteht.