Programmbereich 1: Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken
Der Fokus des Programmbereichs 1 liegt auf der Qualifizierung von Ehren- und Hauptamtlichen in den Vereinen und Verbänden, um sie zu befähigen, die eigenen institutionellen Strukturen teilhabeorientiert mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere die verbandsinterne Beratung und Bearbeitung von diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen und die Etablierung diesbezüglicher Verfahren und Prozesse.In Vereinen und Verbänden spiegeln sich gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider. Wie auch andere Bereiche der Gesellschaft stehen sie vor der Aufgabe, Demokratie zu stärken und diskriminierende und demokratiefeindliche Verhaltensweisen zu bearbeiten. Dies gilt insbesondere für ihr Wirken in ländlichen, strukturschwachen Räumen, in denen der Zugang zu Beratungs- und Austauschmöglichkeiten nicht selbstverständlich ist und antidemokratische Einstellungen nicht ohne weiteres durch eine vernetzte und sichtbare Zivilgesellschaft thematisiert und bearbeitet werden können. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung, Weiterentwicklung und Festigung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements und der Potentiale der Zivilgesellschaft geleistet werden.
Die Antragsphase für Programmbereich 1 für die Förderperiode 2020 - 2024 ist abgeschlossen.
Dokumente zur Projektdurchführung finden Sie im Bereich Formulare und Vordrucke.
Allgemeine Zielstellungen
Der Schwerpunkt im Programmbereich 1 liegt auf der Entwicklung und Etablierung einer Beratungsstruktur, die undemokratische Vorfälle im Verband effektiv bearbeiten kann. Darüber hinaus sollen durch das geförderte Projekt wirksame Handlungsansätze zur Stärkung demokratischer Teilhabe in den Verbands- und Vereinsstrukturen sowie zur Extremismusprävention entwickelt, im Verband bekannt gemacht und verankert werden.
Maßnahmen der politischen Bildung sollen als Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung in bereits bestehenden Bildungsstrukturen verankert oder als eigenständige Bildungsreihen umgesetzt werden. Verbände sollen dazu eigene passgenaue handlungsorientierte Materialien und Produkte der politischen Bildung (weiter) entwickeln, um das Thema Demokratiestärkung im Verband zu verankern.
Im Rahmen der Verbandsentwicklung sollen beteiligungsorientierte Strukturen und Formate aufgebaut, insbesondere Führungskräfte für das Thema sensibilisiert und geeignete Formen des Wissensmanagements und der Qualitätssicherung umgesetzt werden.
Das Bundesprogramm verfolgt mit dem Programmbereich 1 folgendes Leitziel:
Demokratische Verbandsarbeit und die Bearbeitung von diskriminierenden und demokratiefeindlichen Verhaltensweisen
sind auf allen Ebenen als wichtiges Arbeitsfeld etabliert.
Hiervon ausgehend sollen in den geförderten Projekten vier zentrale Handlungsfelder bearbeitet werden:
1. Innerverbandliche Beratung
In den geförderten Projekten sollen sogenannte Demokratieberater/-innen ausgebildet werden, die in der Lage sind, Konflikte mit diskriminierenden und demokratiefeindlichen Verhaltensweisen zu bearbeiten.
Die Demokratieberater/-innen sollen dafür über Kenntnisse und Kompetenzen im Sinne des Bundesprogramms verfügen; sie sollen angemessene Lösungen für Konflikte mit diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen im Verband finden und sie sollen geeignete Qualitätsstandards für ihre Arbeit anwenden. Die ausgebildeten Demokratieberater/-innen sollen zudem über eine fachlich und organisatorisch gute Begleitung, Unterstützung und Anbindung innerhalb ihrer Organisation verfügen. Das Beratungsangebot soll nachhaltig in den Vereinsstrukturen verankert werden.
2. Demokratiestärkung und politische Bildung
Die geförderten Verbände und Vereine sollen attraktive Angebote zur Demokratiestärkung und zur politischen Bildung entwickeln und diese Angebote auf allen Ebenen nutzen. Innerhalb der Verbände und Vereine sollen Formate im Themenfeld Politische Bildung initiiert und Verbands- und Vereinsakteur/-innen darin unterstützt werden, engagiert und couragiert in Situationen undemokratischen und diskriminierenden Verhaltens zu reagieren.
3. Teilhabe
Vereine und Verbände sollen über attraktive Beteiligungsverfahren verfügen und sie nutzen. Von den geförderten Projekten sollen teilhabe- und partizipationsorientierte Instrumente entwickelt werden; Schlüsselakteur/-innen sollen Vereins- und Verbandsmitglieder zur Nutzung der neuen Beteiligungsmöglichkeiten motivieren.
4. Schlüsselakteur/-innen
Schlüsselakteure (Führungs- und Funktionskräfte im Verband/Verein) sind all jene Verbands-/Vereinspersonen, die eine formelle oder informelle Position innehaben, die wichtig ist, um die Projektmaßnahmen im Verband zu unterstützen und zu verankern. In den geförderten Projekten sollen sie Demokratiestärkung als wichtige Vereins- bzw. Verbandsaufgabe begreifen. Sie sollen kontinuierlich über das Projekt informiert sein. Die Auseinandersetzung mit diskriminierenden und demokratiefeindlichen Verhaltensweisen soll als Querschnittsaufgabe für die eigene Organisation verstanden werden.
Neben diesen vier Handlungsfeldern, die alle in den geförderten Projekten bearbeitet werden sollen, können die geförderten Projekte auch weitere, verbandsspezifische Ziele im Kontext der Demokratieförderung verfolgen.