Förderaufruf Begleitende Maßnahmen im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Die Begleitenden Maßnahmen unterstützen die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung des Bundesprogramms und der in den verschiedenen Programmsäulen geförderten Projekte.Begleitende Maßnahmen in „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat das Ziel, in ländlichen oder strukturschwachen Räumen durch Demokratiestärkung und politische Bildung die demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen und das vielfältige gesellschaftliche Miteinander vor Ort zu stärken. Dabei soll auch Diskriminierungen und Extremismus entgegengewirkt werden. Das Bundesprogramm unterstützt deshalb insbesondere Verbände und Vereine bei der Weiterentwicklung eigener Strukturen, aber auch bei der Mitgestaltung des lokalen Gemeinwesens über die eigenen Grenzen hinaus. Hierfür werden Projekte in verschiedenen Programmsäulen1 gefördert.
Begleitende Maßnahmen ergänzen die Förderung der Projekte, beispielsweise durch Qualifizierung, Vernetzung oder Wissenstransfer.
Grundlage der Förderung ist die aktuell geltende „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“ (vom 17. Juni 2024, In-Kraft-Treten zum 01. Januar 2025).
Zielstellungen
Die Begleitenden Maßnahmen unterstützen die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung des Bundesprogramms und der in den verschiedenen Programmsäulen geförderten Projekte.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, welche einen sehr guten Zugang zu den in den verschiedenen Programmsäulen geförderten Projekten bzw. deren Zielgruppen haben, umfassende Erfahrung in der Begleitung von Demokratieförderprogramm/-projekten besitzen und bereits Angebote für diese Zielgruppe umgesetzt haben. Bitte erläutern Sie unter Punkt 2.2 im Antragsformular, über welchen Zugang Sie zur Z:T-Zielgruppe verfügen.
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1 Informationen zu den Programmsäulen können der Webseite des Bundesprogramms entnommen werden: https://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/143864/foerdermoeglichkeiten
Welche Maßnahmen fördern wir (beispielhaft)?
• Konzeption und Umsetzung von Formaten für Qualifizierung, Vernetzung und Wissenstransfer für in Z:T geförderte Projekte;
• Erschließung neuer Netzwerke und/oder Erprobung neuer Methoden und Zugänge für Demokratiestärkung in ländlichen/strukturschwachen Regionen inkl. Wissenstransfer in die Z:T-Projektlandschaft;
• Entwicklung von Materialien und Formaten zur Sichtbarmachung der in „Zusammenhalt durch Teilhabe“ behandelten Themen und der Verbreitung der von den in den verschiedenen Programmsäulen geförderten Projekten erarbeiteten Handlungsansätze;
• Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur fachlichen Unterstützung der in Z:T geförderten Projekte, z.B. Schutzkonzepte, thematische Grundlagenarbeit u.ä.
Was wir nicht fördern:
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen
• Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
• Maßnahmen, die im Rahmen anderer Programme und institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden oder wurden
• Maßnahmen, die in ihren Zielen überwiegend Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sind (z.B. Jugendsozialarbeit, Jugendfreizeitmaßnahmen)
Förderhöhe und Laufzeit
Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel können Maßnahmen mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2026 gefördert werden. Frühestmöglicher Projektstart ist der 01.01.2025. Sie können maximal 150.000 Euro pro Förderjahr beantragen. Sie benötigen einen Ko-Finanzierungsanteil von 10%.
Fristen
Sie können Ihren Antrag ab der Veröffentlichung dieses Förderaufrufs und bis zum 24. November 2024 bei der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“
einreichen.
Auf einen Blick: Begleitende Maßnahmen
Fördervolumen: max. 150.000 pro Jahr
Ko-Finanzierung: 10%
Zuwendungsfähige Ausgaben Personal- und Sachkosten
Maximale Projektlaufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2026
Frühestmöglicher Projektstart: 01.01.2025
Frist Antragseinreichung: bis 24.11. 2024
Schritte zur Förderung Ihrer Maßnahme
1.) Sie wollen einen Antrag stellen: Benutzen Sie bitte dafür ausschließlich unser Formular auf unserer Internetseite. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden.
2.) Einreichung per E-Mail: Ihr unterschriebener Antrag kann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-Mail an zdt-antrag@bpb.de gesendet
werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung.
3.) Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich sowie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien geprüft.
4.) Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
5.) Jetzt sind Sie am Ball: Sie setzen Ihre Maßnahme um.
6.) Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem
zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht an die bpb geschickt werden.
Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen: